Der Förderverein
Ehemalige Synagoge in Hemsbach e.V.


Religiöse Judenfeindschaft

"Auge um Auge, Zahn um Zahn..."?

Das Vorurteil oder Missverständnis:

An dem Vorwurf gegen Juden, ihre Tora würde das Talionsprinzip "Auge um Auge ..." als wörtlich zu nehmende Aufforderung zur Vergeltung gebieten, hat sich seit langem die antijüdische Einstellung von Christen besonders festgemacht - ein verhängnisvolles Missverständnis:

Argumente:

1. "Es ist gar nicht so ausgemacht, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag, dass die lex talionis, das Vergeltungsgesetz in Exodus 21,24-25 und Levitikus 24,19-20, so ,primitiv' ist wie oft behauptet wird. In einer wirklich primitiven Gesellschaft gibt man seinen Gefühlen freien Lauf und übt gefühlsmäßig Rache - wobei es dann nicht so genau darauf ankommt, ob die Rache zu ,einem Auge für ein Auge' oder zu ,einem Leben für ein Auge' führt. Da bedeutet das Vergeltungsgesetz der Bibel schon einen gewissen Fortschritt, denn es läuft darauf hinaus, die Strafe nicht schwerer als das Verbrechen zu machen. Dennoch wurde selbst das biblische Gesetz von den Pharisäern und ihren Nachfolgern, den Rabbinen, nicht wörtlich verstanden, sondern als Verordnung, dass der Täter dem Geschädigten eine Wiedergutmachung zahlen muss. Die Mischna (= Mündliche Lehre, um 200 u. Z.) "findet es schon. gar nicht mehr nötig, die lex talionis hermeneutisch zu behandeln. Sie konstatiert ganz einfach: ,Wer seinen Nächsten verwundet, ist ihm fünf Dinge dafür schuldig: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Heilungskosten, Entschädigung für Versäumnis der Arbeit und Strafgeld für die Beschämung' (Mischna Baba Qamma 8, 1)."

2. Die sprachliche Gestalt der Wendung in der Hebräischen Bibel schließt die Deutung einer austauschbaren Gleichwertigkeit aus; es ist also sprachlich nicht möglich, ,Auge um Auge' im Sinne von ,Gleiches für Gleiches' zu verstehen. Der Urtext lautet: "Wenn aber Lebensgefahr droht, so gib Leben um Leben; Auge um Auge, Zahn um Zahn" (Ex. 21,23 f.). Nicht vom Geschädigten ist hier die Rede, der Rache oder Vergeltung nehmen soll, vielmehr vom Schädiger, der vor dem Richter Wiedergutmachung leisten muss. Das Schlüsselwort in der hebräischen Bibelstelle "tachat" heißt gar nicht "um" oder "für", sondern "anstelle von". Daher übersetzen Martin Buber und Franz Rosenzweig Ex 21,23-25 korrekt: "Geschieht das Ärgste aber, dann gib Lebenersatz für Leben - Augersatz für Auge - Zahnersatz für Zahn - Handersatz für Hand - Fußersatz für Fuß - Brandmalersatz für Brandmal - Wundersatz für Wunde - Striemenersatz für Strieme." Die Regel "Maß für Maß" wird zum Rechtsprinzip der Geldentschädigung und des Schmerzensgeldes in allen Fällen von Körperverletzung erhoben. Nur in diesem Sinn der Abgeltung durch Schadensersatz wurde dieser Bibelvers im Judentum schon lange vor Jesus verstanden und angewandt. Die Hebräische Bibel begrenzt dadurch das Verlangen nach Vergeltung auf das Ausmaß des erlittenen Schadens. Dies bezieht sich auf jeden Menschen, mit dem man im Umkreis des Zusammenlebens jeweils unmittelbar zu tun hat; auch der Fremde ist darin inbegriffen (Lev 19,33).

3. Zu welchem Zeitpunkt in der israelitischen Geschichte die Regel "Auge für Auge" zum ersten Mal nicht mehr wörtlich verstanden, sondern im Sinne von Ersatzleistung gerichtlich angewandt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis, und so wird es voraussichtlich auch bleiben. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass dieser Umschwung lange vor der biblischen Epoche stattgefunden haben muss, da aus dieser Epoche, die immerhin ein Jahrtausend andauerte, auch nicht ein einziger Fall wörtlichen Verständnisses von "Auge für Auge" auf uns gekommen ist. Darum wird uns wohl für immer nicht nur verborgen bleiben, wann, sondern auch wie sich der Übergang vom wörtlichen Verstehen zur Ersatzleistung vollzogen hat: ob allmählich oder plötzlich, ob aus humanitären oder praktischen Erwägungen, ob unangefochten oder unter heftigen Debatten.

4. Auch wenn Josephus (um 70 u. Z.) von einer Auseinandersetzung zwischen Sadduzäern und Pharisäern über das Verständnis von "Auge um Auge" berichtet - erstere waren nach seiner Darstellung für die wörtliche Interpretation -, so ist auch aus jener Zeit kein Fall der Anwendung überliefert, so dass diese Diskussion eine rein theoretische über das Verständnis der Tora war.

Folgerungen:

Der Vorwurf gegen Juden, ihre Lehre huldige der Vergeltungsmoral ist unbegründet. Wer ihn aber weiter gebraucht, um damit die Im Judentum angeblich herrschende gnadenlose Vergeltung zu brandmarken, tut das nur, um auf diese Weise sein überkommenes negatives Vorverständnis vom ‚Alten' Testament sowie vom Judentum wahren zu können und es so immer wieder in seine gegenüber dem ,Neuen' Testament und dem Christentum untergeordnete Stellung zu verweisen, eine „mörderische Hermeneutik“.

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